Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Lieferung von MONSAVIS® Trüffelbäumen
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Lieferung von MONSAVIS® Trüffelbäumen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der MONSAVIS® Verwaltungsgesellschaft mbH (im Folgenden MONSAVIS) und den Käufern der Trüffelbäume in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen der Abnehmer wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Kontrakt
Ein Vertrag zwischen MONSAVIS und dem Abnehmer kommt zustande, sobald die MONSAVIS dem Käufer per E-Mail oder postalisch die Auftragsbestätigung zusendet.
Versand
MONSAVIS ist zu Teillieferungen berechtigt. Im Falle von Teillieferungen fallen für den Käufer jedoch keine zusätzlichen Versandkosten an.
Liefer- und Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von MONSAVIS nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, Unwetter, Frost und Dürre und behördliche oder gerichtliche Anordnungen), hat MONSAVIS nicht zu vertreten. Sie berechtigen die MONSAVIS dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben. Bei Bestellungen kann der Käufer einen Wunschtermin angeben. MONSAVIS ist bemüht, diesen Termin einzuhalten, kann dies aber nicht garantieren.
Rücktritt
Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann MONSAVIS vom Vertrag zurücktreten.
Annahmeverzug
Gerät der Abnehmer mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, ist MONSAVIS nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs trägt der Abnehmer die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.
Rückgabe
Da es sich bei der gelieferten Ware primär um empfindliche Pilzmyzelien handelt, ist die Rückgabe ausdrücklich ausgeschlossen. Die pflanzen sind nur Mittel zum Zweck. Sie gehen nach dem aktuellen Stand der Forschung mit den Pilzen eine Symbiose ein, die für das Wachstum der Trüffelpilze Voraussetzung ist.
GEWÄHRLEISTUNG
Garantien
MONSAVIS garantiert, dass die Baumwurzeln das Myzel der von dem Kunden bestellten Trüffelart enthalten. Das Trüffelmyzel ist Voraussetzung für das Wachstum der Trüffel-Fruchtkörper. Da das weitere Wachstum des Trüffelmyzels und die sich daraus bildenden Trüffel-Fruchtkörper weitestgehend von den örtlichen Witterungsbedingungen, den Bodenverhältnissen sowie der derzeitigen und zukünftigen Pilzkonkurrenz abhängig sind, kann die MONSAVIS sowohl für das Wachstum der Trüffel-Fruchtkörper als auch für die Höhe eines bestimmten Trüffelertrages keine Garantie übernehmen. MONSAVIS ist es auch nicht möglich eine Garantie für eine erfolgreiche Trüffel-Ernte zu geben, da diese aufgrund der versteckten unterirdischen Lebensweise der Pilze vom Können der Erntehelfer, der Ernte-Methoden und der Ernte- Intensität abhängig ist. Ebenso ist es MONSAVIS nicht möglich eine Garantie für das Anwachsen der Trüffelbäume zu übernehmen, da dies von äußeren Einflüssen (zum Beispiel Schutz vor Wildverbiss, regelmäßiges Gießen, richtige Pflanzmaßnahmen usw.) abhängig ist, die nicht in der Verantwortung von MONSAVIS liegen. Ordnungsgemäße Standortwahl und richtige Pflanz- und Pflegemaßnahmen für Trüffelbäume sind die besten Voraussetzungen für ein erfolgreiches Anwachsen der Trüffelbäume sowie das Wachstum der Trüffelpilze. Eine Pflanz- und Pflegeanleitung speziell für die Pilzkultur der Trüffelbäume ist Bestandteil jeder Lieferung.
Gewährleistungsanspruch
Für Schäden an der gelieferten Ware, die nachweisbar auf das Verschulden von MONSAVIS zurückzuführen sind, leistet MONSAVIS nach eigener Wahl Gewähr durch kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch.
Reklamationszeit
Der Käufer hat innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware MONSAVIS über vorliegende Beschädigungen der Ware, mit Bildern belegt, in Kenntnis zu setzen. Nach Ablauf der Reklamationszeit von 24 Stunden erlischt der Gewährleistungsanspruch.
ZAHLUNG
Zahlungsweise
Zahlungen sind ausschließlich per Vorkasse zu leisten und müssen innerhalb von 8 Tagen nach Vertragsschluss ohne jeglichen Abzug erfolgen.
Zahlungsverzug
Der Käufer gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsschluss auf dem Konto von MONSAVIS eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich MONSAVIS vor, Mahngebühren in Höhe von 5 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass MONSAVIS kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag gilt der Geschäftssitz der MONSAVIS Verwaltungsgesellschaft mbH. Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.